Mit der Klasse B darfst du Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Starte mit uns entspannt in Theorie und Praxis – auf Wunsch auch mit moderner Automatik-Ausbildung. Bereits ab 17 Jahren kannst du mit begleitetem Fahren starten.
Die Führerscheinklasse B ist die grundlegende Fahrerlaubnis für Pkw. Mit ihr dürfen Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg sowie Fahrzeuge mit bis zu acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz geführt werden. Sie bildet die Basis für verschiedene Erweiterungen und Schlüsselzahlen, die den Einsatzbereich der Fahrerlaubnis erweitern.
Zu den möglichen Erweiterungen gehören B197, B96, B78 und B196. Mit der Schlüsselzahl B197 kann die Ausbildung teilweise auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe erfolgen, ohne dass später die Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge beschränkt ist. Die Erweiterung B96 berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen mit Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse über den Möglichkeiten der Klasse B liegt. Die Schlüsselzahl B78 beschränkt die Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Mit der Erweiterung B196 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden, ohne eine vollständige Motorradfahrerlaubnis erwerben zu müssen.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten findet die Grundausbildung auf dem Ausbildungsfahrzeug statt. Diese Fahrstunden dienen dem Erlernen und Festigen aller erforderlichen Fahrfertigkeiten im Straßenverkehr. Die Anzahl der Grundfahrstunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern richtet sich stets nach dem individuellen Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten der Fahrschülerin oder des Fahrschülers.
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Die Klasse BE erweitert deinen Führerschein der Klasse B für Fahrten mit größeren Anhängern. Ideal zum Beispiel für Wohnwagen, Pferdeanhänger oder Transporte. Wir bereiten dich praxisnah und sicher auf das Fahren mit Gespann vor.
Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du im Inland Leichtkrafträder bis 125 cm³ und maximal 11 kW fahren. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 25 Jahren sowie mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B. Die Erweiterung erfolgt über eine Fahrerschulung – ohne zusätzliche Führerscheinprüfung.
Mit B197 absolvierst du deine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug und weist zusätzlich deine Schaltkompetenz in der Ausbildung nach. So lernst du entspannt auf Automatik und darfst später dennoch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren.
